Das Wort Ohr bezeichnet hier die annähernd ovale Fläche, die durch die Auf- und Abfahrt von Hustadtring zur Universitätsstraße begrenzt wird. Gleichzeitig besteht ein Abzweig zur Lise-Meitner-Allee, also ins TQ.

Der Bebauungsplan 1039 der Stadt Bochum sieht vor, dass diese Auffahrt rückgebaut wird. Die Fläche im „Ohr“ soll dann bebaut werden. Dort stehen momentan vermutlich einige Hundert Bäume.

Für diese Bäume sowie für die Bäume der anderen Bebauungsflächen sollen Ersatzpflanzungen geschaffen werden.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch funktional gleichartige und -wertige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege am Eingriffsort (Ausgleichsmaßnahmen) oder in dem durch den Eingriff betroffenen Raum (Ersatzmaßnahmen) zu kompensieren.
Funktional gleichwertig bedeutet im Regelfall, dass die Ersatzfläche deutlich größer ist, als die Eingriffsfläche.

Als Bürgerinitiative fordern wir darüber hinaus, dass diese Ersatzflächen siedlungsnah geschaffen werden. Für das lokale Klima nutzt uns keine Aufforstung im Münsterland. Gleiches gilt für die Naherholung.

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